Digitalisierungshilfe
Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) werden einmalig mit bis zu 20.000 Euro bezuschusst. App- und Webentwicklung.
Voraussetzung:
mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften.
Die Förderung Ihres Digitalisierungsprojektes wird mit bis zu 50%, in strukturschwachen Regionen sogar bis zu 70%, bezuschusst.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000€, welche sich aber auf 100.000€ pro Antragssteller für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsnetzwerken und -ketten erhöht. Wie hoch die Fördersumme für Ihr Unternehmen ausfällt, wird nach der Größe Ihres Unternehmens berechnet. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung eines Digitalisierungsplan, sowie der Antragsstellung.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Digitalisierungsprojekt muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Nach einer Verwendungsnachweisprüfung
erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Wie Hoch ist die Förderung?
Der maximale Zuschuss für Einzelunternehmen beträgt 50.000 EUR
Was wird gefördert?
Beispielsweise können die Umsetzung eines papierlosen Büros, die Integration von Cloud-Anwendungen, die Automatisierung von Prozessen (RPA), sowie die Erhöhung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes gefördert werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung sind ausschließlich über das Förderportal Digital Jetzt (www.digitaljetzt-portal.de) möglich.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Förderportal. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Das Förderportal führt den Antragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke:
- Wahl der Antragsform
- Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
- Unternehmensdaten
- Digitalisierungsplan
- Finanzierungsplan
Für die Antragstellung wird empfohlen, folgende Informationen und Unterlagen bereit zu halten:
- Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
- Informationen zu bisherigen beziehungsweise weiteren beantragten Förderungen (u.a ggfs. bereits bewilligte und / oder weiterhin beantragte De-minimis-Beihilfen),
- Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben (siehe „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“),
- Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben),
- Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen).
Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.
Wann und wie wird die Fördersumme ausgezahlt?
Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie den Verwendungsnachweis beim DLR Projektträger einreichen. Den Verwendungsnachweis füllen Sie ebenfalls online aus. Der Investitionszuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.